Auszug aus der Vereinssatzung

§2 Vereinszweck

 

2.1   Zweck des Vereins ist, Ikebana – die japanische Kunst des Blumensteckens – auf der Grundlage der Regeln der Sogetsu-Schule in Tokyo umfassend zu fördern, zu vermitteln und zu verbreiten. Hierzu gehört u.a. die fachgerechte Aus- und Fort­bildung von Lehrkräften.

 

2.2   Der Satzungszweck wird verwirklicht durch Aktivitäten zur Verbreitung und Vertiefung des Verständnisses des Ikebana:

 

-   Durchführung von Ikebana-Ausstellungen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind

 

-   Veranstaltung von öffentlichen Ikebana-Vorführungen, auch Demonstrationen genannt

 

-   Organisation und Durchführung von Ikebana-Workshops zur Weiterbildung von Ikebana-Schülern und Ikebana-Lehrern

 

-   Erstellung von Informationsmaterial über die Kunst des Ikebana

 

-   Begegnungen von Ikebana-Künstlern aus aller Welt im Sinne der Völkerverständ­igung und des kulturellen Austausches

 

2.3   Der Verein übernimmt die Repräsentanz der Sogetsu-Lehrervereinigung STA, Sogetsu Teachers‘ Association, in Tokyo.

 

§4 Erwerb der Mitgliedschaft

 

4.1   Mitglied kann jede Person werden, die die Ziele des Vereins unterstützt und ihre Aufnahme schriftlich beim Vorstand beantragt.